Praktikum

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Zeitpunkt und Dauer

Das Praktikum

  • dauert zwölf Wochen, in der Regelstudienzeit also etwa von Anfang März bis Ende Mai. Wenn Sie Ihr Studium verlängern, kann der Zeitraum ein beliebiger sein.
  • umfasst 33 Stunden pro Woche (insgesamt also 396 Stunden)

Wenn Sie von diesem Zeitraum abweichen möchten, besprechen Sie das bitte rechtzeitig mit dem Praktikumsbeauftragten.

Zulassungsvoraussetzungen

Um für das Fachpraktikum zugelassen zu werden, müssen Sie 120 Leistungspunkte aus den ersten vier Semestern des Studiums nachweisen. Legen Sie dazu bitte eine aktuelle Leistungsbescheinigung (aus dem LSF) vor. Wenn Ihnen nur wenige Punkte (maximal 12) fehlen, können Sie eine Ausnahmezulassung beantragen. Beim Fehlen von mehr als 12 Punkten verschieben Sie bitte Ihr Praktikum, bis Sie die Module absolviert haben.

Praktikumsvertrag

Wenn Sie eine Praktikumsstelle gefunden haben, schließen Sie mit dieser Stelle einen Praktikumsvertrag ab. Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle und bestätigt gleichzeitig der Hochschule, dass und wo Sie einen Praktikumsplatz haben.

Sie können 

Der Vertrag muss vor Beginn des Praktikums vorliegen. Sie benötigen drei Exemplare (eins für die Hochschule, eins für die Praktikumsstelle, eins für Sie), die von dem Praktikumsbeauftragten gegengezeichnet werden.

Praktikumsantrag

Zusätzlich müssen Sie — ebenfalls vor Beginn Ihres Praktikums — den Antrag für das Fachpraktikum [DOC] ausfüllen, unterschreiben und von dem Praktikumsbeauftragten bestätigen lassen. Dieser Antrag bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Ihnen und der Hochschule. Er ist später der Leistungsnachweis über das erfolgreich absolvierte Praktikum.

Tragen Sie bitte folgende Angaben ein:

  • den Namen des Professors bzw. der Professorin, der oder die die Betreuung Ihres Praktikums übernimmt. Wer das ist, hängt in der Regel von Ihrem fachlichen Schwerpunkt ab. Falls Sie sich noch nicht für einen Professor oder eine Professorin entschieden haben, tragen Sie bitte den Praktikumsbeauftragten als Betreuerin ein.
  • die praxisbegleitende Lehrveranstaltung (Modul B 32.1).
  • ggf. fehlende Leistungsnachweise (Seite 1 des Antrages). Wenn nur wenige Leistungspunkte (bis zu 12) fehlen, beantragen Sie eine Ausnahmezulassung.

Am Ende des Praktikums muss Ihre Praktikumsstelle auf Seite 2 bescheinigen, dass Sie Ihr Praktikum ordnungsgemäß abgeleistet haben.

Praktikumsbescheinigung und Praktikumsbericht

Um nachzuweisen, dass Sie Ihr Fachpraktikum erfolgreich absolviert haben, legen Sie etwa zwei Wochen nach Abschluss Ihres Praktikums folgende Dokumente bei Ihrem Praktikumsbetreuer bzw. Ihrer Praktikumsbetreuerin vor:

  • Ihren Praktikumsantrag, mit der Bestätigung Ihrer Praktikumsstelle über das erfolgreich durchgeführte Praktikum (auf S. 2). 
  • einen Praktikumsbericht von etwa zehn Seiten, gern mit zusätzlichen Abbildungen, Quellen und Literaturnachweisen im Anhang. Sie sollten darin
    • Ihre Aufgaben und Tätigkeiten im Museum beschreiben,
    • die Einrichtung in ihrer Gesamtheit erfassen,
    • die eigene Position im Rahmen der Tätigkeit klar herausarbeiten.
    Weitere Hinweise zur Erstellung des Praktikumsberichts können Sie in der Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums nachlesen.

Praxisbegleitende Lehrveranstaltung

Während der Zeit des Praktikums findet im 6. Semester (ab April) eine praxisbegleitende Lehrveranstaltung (Modul B 32.1) statt. Bitte belegen Sie dieses Modul im LSF. Es handelt sich dabei um ein Seminar, das Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin abhält. Er oder sie legt im Einzelnen fest, in welcher Gestalt dieses Seminar stattfindet (Bachelorseminar, Einzelkonsultationen etc.). Einen ersten gemeinsamen Termin gibt es zu Beginn des Sommersemesters. Weitere Termine werden individuell verabredet. Studierende, die im Praktikum außerhalb von Berlin sind, können online teilnehmen. Das Modul erfordert keine eigene Prüfungsleistung, sondern dient der Begleitung und Nachbereitung des Fachpraktikums.